Ohrlochstechen Wir haben uns dazu entschieden, Ohrlöcher bei Kindern ab ca. 5 Jahren zu stechen. Eltern müssen bei minderjährigen Kindern generell eine schriftliche Einverständniserklärung unterschreiben. Bei Kindern unter 16 Jahren müssen sie beim Ohrlochstechen anwesend sein. Auf Wunsch wird das Stechen bei Kindern auf beiden Seiten gleichzeitig angeboten.